Jugendliche und Erwachsene
Auch nach Abschluss der Sprachenentwicklung kann logopädische Therapie notwendig werden.
Logopäden werden tätig zum Beispiel bei:
- Sprachverlust nach Erkrankungen (Schlaganfall,Mb. Parkinson,Multiple Sklerose u.a.), Unfall oder Tumoren
- Aussprachestörungen infolge Zahnfehlstellungen oder muskulärem Ungleichgewicht im Mundbereich
- fehlerhaftem Schluckmuster
- Schluckstörungen
- Stimmstörungen
Besonders bei Stimmstörungen ist die Aufmerksamkeit der Betroffenen notwendig, denn Stimmstörungen werden oft nicht als solche erkannt und die Symptome zu wenig beachtet. Anzeichen für Stimmstörungen können sein:
- Veränderungen im Stimmklang
- nachlassende stimmliche Belastbarkeit
- Missempfindungen im Halsbereich (z.B. Kloßgefühl, Räusperzwang)
- Schmerzen beim Sprechen
- anhaltende Heiserkeit
- schnelle Stimmermüdung
Jede Heiserkeit, die länger als 4 Wochen besteht, sollte unbedingt vom HNO-Arzt untersucht werden!
Auch nach Operationen im Halsbereich, z.B. an der Schilddrüse, ist mitunter logopädische Therapie zur Wiedererlangung guter stimmlicher Verhältnisse angeraten.
Bei Sprach-, Stimm- oder Sprechproblemen bei Jugendlichen und Erwachsenen ist der Arzt der erste Ansprechpartner. Der Hausarzt oder Facharzt, wie z.B. HNO-Arzt, Neurologe oder Internist, Zahnarzt oder Kieferorthopäde stellt die Verordnung aus. Im Bedarfsfall wird die Therapie auch im Hausbesuch verordnet, wenn der Patient nicht selbst in die logopädische Praxis kommen kann.
Bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, schreibt der Gesetzgeber eine Zuzahlung pro Verordnung vor. Unter bestimmten Voraussetzungen erteilen die Krankenkassen nach Beantragung eine Befreiung von der Zuzahlung